Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs−Informationspflichten−Verordnung − DL-InfoV)
Vor Abschluss eines schriftlichen Vertrags oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung, werden − neben den Angaben im Impressum − folgende Informationen in klarer und verständlicher Form dem Dienstleistungsempfänger am Ort der Leistungserbringung zugänglich gemacht:
- Allgemeine Auftragsbedingungen derOTTO Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbBvom 1. Mai 2018
- Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand(sind in den Allgemeinen Auftragsbedingungen enthalten)
- Wesentliche Merkmale der Dienstleistung(ergeben sich aus dem erteilten Auftrag)
- Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung(Name und Anschrift des Versicherers sowie räumlicher Geltungsbereich)
Vor Abschluss eines schriftlichen Vertrags oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung, werden folgende Informationen in klarer und verständlicher Form dem Dienstleistungsempfänger auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
- Preis(e) der Dienstleistung(en)(gesetzliche Grundlagen, Einzelheiten zur Berechnung)
- Angaben zu außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren