Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs−Informationspflichten−Verordnung − DL-InfoV)

Vor Abschluss eines schriftlichen Vertrags oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung, werden − neben den Angaben im Impressum − folgende Informationen in klarer und verständlicher Form dem Dienstleistungsempfänger am Ort der Leistungserbringung zugänglich gemacht:

Vor Abschluss eines schriftlichen Vertrags oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung, werden folgende Informationen in klarer und verständlicher Form dem Dienstleistungsempfänger auf Anfrage zur Verfügung gestellt: